Wie Unternehmen von den Bilateralen III profitieren
Veröffentlicht am: 17.03.2026
Lesedauer
ca. 5 Minuten
Lebensmittelsicherheit ist längst ein grenzüberschreitendes Thema. Mit den Bilateralen III will die Schweiz die Zusammenarbeit mit der EU in diesem Bereich vertiefen. Was heisst das konkret für Unternehmen? Ändert sich etwas bei Kontrollen, bei der Zusammenarbeit mit den Behörden oder beim Umgang mit Standards und Normen wie HACCP und der ISO 22000? Darüber sprechen wir mit Michael Beer, dem stellvertretenden Direktor des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und Referenten am Schweizer Lebensmitteltag 2026.
Herr Beer, Sie beschäftigen sich beruflich tagtäglich mit Lebensmittelsicherheit. Wenn Sie privat einkaufen gehen, schaffen Sie es da, einfach Konsument zu sein? Oder schaut der Fachmann immer mit?
Michael Beer: Privat bin ich in erster Linie ein interessierter Konsument, dem wichtig ist, woher die Lebensmittel kommen und unter welchen Bedingungen sie produziert wurden. Einkaufen, Kochen und Essen sind für mich vor allem etwas, das Freude macht.
Also kein permanenter wissenschaftlicher Risiko-Check im Supermarkt?
Nein, absolut nicht. Ich vertraue dem Schweizer und auch dem EU-Lebensmittelsicherheitssystem. Ich kenne die Fachleute dahinter und weiss, wie ernst sie ihre Aufgabe nehmen. Dieses Vertrauen hilft natürlich, auch privat entspannt zu bleiben.
Sie haben es angesprochen. Das System funktioniert und ist längst international verflochten. Damit sind wir bei den Bilateralen III. Die Schweiz will die Zusammenarbeit mit der EU vertiefen. Wenn Sie das für ein Lebensmittelunternehmen zusammenfassen müssten, worum geht es im Kern?
Vielleicht zuerst die beruhigende Nachricht: Für Schweizer Lebensmittelunternehmen wird es in der Praxis keine spürbaren Veränderungen geben.
Warum nicht?
Weil das Schweizer Lebensmittelrecht schon heute zu über 90 Prozent dem EU-Recht entspricht und damit bereits grösstenteils harmonisiert ist. Aber zurück zu Ihrer Frage. Mit den Bilateralen III geht es im Kern darum, einen gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum zu schaffen.
Dr. Michael Beer ist studierter Lebensmittelingenieur der ETH Zürich und hat im Anschluss an sein Nachdiplomstudium in Humanernährung am Institut für Humanernährung der ETH Zürich promoviert. Nach einem mehrjährigen Forschungsaufenthalt in Kanada arbeitete er in verschiedenen Positionen in der Privatwirtschaft und leitete zum Schluss die Ernährungsforschungsabteilung eines multinationalen Unternehmens. 2002 übernahm er die Leitung der Abteilung Lebensmittelwissenschaft des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und war 2006 bis 2013 Leiter der Abteilung Lebensmittelsicherheit. Seit 2014 leitet er die Abteilung Lebensmittel und Ernährung des BLV und ist stellvertretender Direktor.
Wie profitieren Unternehmen davon?
Zum Beispiel dadurch, dass für sie der Zugang zum EU-Binnenmarkt durch den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse erleichtert wird. Gleichzeitig schaffen einheitliche Regeln für beide Parteien mehr Rechts- und Planungssicherheit. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und letztlich auch den Konsumentenschutz.
Wenn schon heute vieles harmonisiert ist, warum braucht es dann überhaupt ein neues Protokoll zur Lebensmittelsicherheit?
Das bestehende Landwirtschaftsabkommen regelt den Handel mit lebenden Tieren, Tierprodukten und Lebensmitteln tierischer Herkunft. Das neue Protokoll deckt künftig auch nicht-tierische Lebensmittel sowie die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ab.
Also eine Erweiterung des bisherigen Rahmens?
Genau. Gleichzeitig hält das Protokoll zentrale Ausnahmen zugunsten der Schweiz fest. Zum Beispiel behält die Schweiz ihre hohen Standards bei genveränderten Organismen und beim Tierschutz bei.
Und darüber hinaus?
Bedeutend ist vor allem, dass die Schweiz künftig Zugang und Einsitz in relevante EU-Gremien erhält, etwa bei der EFSA oder bei den EU-Schnellwarnsystemen. Damit erfährt die Schweiz zeitgleich mit der EU von möglichen Gesundheitsrisiken entlang der gesamten Lebensmittelkette und kann schneller reagieren. Gleichzeitig erhält die Schweiz neu ein Mitspracherecht und kann ihre Interessen und Anliegen einbringen, etwa bei Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln.
Sie sprechen die Schnellwarnsysteme an. Vor Kurzem gab es den europaweiten Rückruf von verunreinigter Babynahrung. Was zeigt ein solcher Fall über die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU?
Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie wertvoll und wichtig eine noch engere Zusammenarbeit mit der EU ist. Der direkte Zugang zum EU-Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel, dem sogenannten RASFF, ermöglicht es der Schweiz künftig, Informationen über Gesundheitsrisiken in Produkten in Echtzeit zu erhalten. So können wir schneller agieren, statt reagieren.
Kommen wir zum Alltag der Betriebe. Falls das Abkommen in Kraft tritt, müssen Unternehmen bei Kontrollen oder im Kontakt mit Behörden mit Veränderungen rechnen?
Nein. Im Alltag wird sich nichts ändern. Das gilt für Lebensmittelunternehmen ebenso wie für Kleinstanbieter, Marktstände, Vereinsanlässe oder Hofläden. Wie gesagt, ist das Schweizer Lebensmittelrecht schon heute praktisch identisch mit demjenigen der EU. Es gelten weiterhin dieselben Hygienevorschriften und Qualitätsanforderungen.
Also keine neuen Kontrollbehörden aus Brüssel?
Diese Sorge kann ich nehmen. Die amtlichen Kontrollen von Lebensmittelbetrieben erfolgen heute und auch in Zukunft durch unsere kantonalen Vollzugsbehörden, nicht durch die EU. Die EU-Kommission führt weiterhin Audits zu nationalen Kontrollsystemen durch. Das gilt für die EU-Mitgliedstaaten, für die Schweiz und auch für andere Drittstaaten. Das ist schon heute Standard.
Gibt es Bereiche, in denen es für Unternehmen einfacher wird?
Ja. Schweizer Unternehmen profitieren vom vereinfachten gegenseitigen Marktzugang, von weniger administrativen Hürden und Doppelspurigkeiten sowie von einer stärkeren Rechts- und Planungssicherheit durch einheitliche Regeln.
Können Sie ein Beispiel nennen?
Produkteinführungen auf beiden Märkten, also in der Schweiz und in der EU, werden einfacher und schneller. Weil dieselben Vorschriften gelten, reicht künftig ein einziges Dossier. Gleichzeitig gelten im Sinne der gleichen Regeln auch harmonisierte Kontroll- und Dokumentationspflichten für Unternehmen.
Viele Lebensmittelbetriebe arbeiten heute mit Standards wie HACCP, ISO 22000 oder FSSC 22000. Ändert sich für diese Betriebe im operativen Alltag etwas?
Für Betriebe, die bereits mit solchen Normen arbeiten, wird es operativ keine spürbaren Änderungen geben. HACCP ist sowohl in der EU als auch in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. ISO und FSSC sind freiwillig, erhöhen aber mit einer Zertifizierung den Marktzugang und die Glaubwürdigkeit der Produkte.
KMU spüren den administrativen Aufwand besonders stark. Können sie diese Entwicklung langfristig bewältigen?
Es braucht heute wie künftig regelmässige Überprüfungen, wo rechtliche Regelungen wirklich notwendig sind und wo sie gestrichen oder vereinfacht werden können.
Passiert das aktuell?
Die EU arbeitet derzeit am sogenannten Omnibus-Paket. Ziel ist es, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren, Berichtspflichten zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Gleichzeitig muss man feststellen, dass auch das Schweizer Parlament im Lebensmittelrecht in den letzten Jahren etliche neue Regelungen beschlossen hat, die für Unternehmen zusätzlichen Aufwand bedeuten.
Haben Sie ein Beispiel?
Die Dokumentation der Rückverfolgbarkeit von Produkten ist zentral, aber heute teilweise aufwändig. Wenn künftig alle Informationen in einem gemeinsamen Datensystem mit den Rohstoffen mitwandern, wird der Aufwand kleiner und das System gleichzeitig effizienter.
Die EU wird oft als «Brüsseler Bürokratiemonster» bezeichnet. Hand aufs Herz: Wie viel pragmatischer und praxisnäher ist Bundesbern?
Ich kann nicht im Namen der Unternehmen sprechen, aber das würde ich auch gerne wissen (schmunzelt). Wichtig ist vor allem der direkte Austausch zwischen Behörden und Unternehmen. Da sind wir in der Schweiz meiner Meinung nach einigen Nachbarländern etwas voraus. Diese Arbeitsweise wollen wir sicher beibehalten.
Wagen wir einen Blick in die Zukunft. Welches Risiko gehen Betriebe ein, wenn die Schweiz die Bilateralen III ablehnt?
Ehrlich gesagt ist das keine Option. Es wird oft unterschätzt, wie viel guten Willen die EU der Schweiz in der Vergangenheit entgegengebracht hat. Zum Beispiel stellt die EU aktuell für die Schweiz die Grenzkontrollen für Lebensmittelimporte tierischer Produkte sicher. Für solche Aufgaben haben wir als kleines Land gar nicht die personellen Ressourcen.
Was würde bei einer Ablehnung konkret passieren?
Es gäbe keinen sofortigen Systembruch. Aber es würde ein schleichendes Risiko entstehen. Dazu gehören ein eingeschränkter Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen, mehr regulatorische Hürden im Export in die EU, weniger Rechtssicherheit und langfristig Wettbewerbsnachteile. Besonders für stark exportorientierte Unternehmen der Schweizer Lebensmittelbranche wäre das Risiko besonders relevant.
Zum Schluss. Was raten Sie Lebensmittelbetrieben, die die Diskussion um die Bilateralen III mit einer gewissen Unsicherheit verfolgen?
Sich faktenbasiert informieren, kritische Fragen stellen und sich transparente Antworten von den Fachleuten geben lassen, die tatsächlich an den EU-Verhandlungen beteiligt waren. Beim BLV stehen die Türen dafür jederzeit offen.
Bilateralen III und Lebensmittelsicherheit in Kürze
Mit den Bilateralen III wollen die Schweiz und die EU ihre enge wirtschaftliche Zusammenarbeit vertiefen. Ein zentraler Bestandteil ist die Lebensmittelsicherheit. Der bilaterale Handel zwischen der Schweiz und der EU beträgt jährlich über 16 Milliarden Franken, wobei die EU der mit Abstand wichtigste Handelspartner der Schweiz ist. Damit Risiken wie Verunreinigungen, Lebensmittelbetrug oder gesundheitsschädliche Produkte schneller erkannt werden, soll ein gemeinsamer Lebensmittelsicherheitsraum entstehen.
Konkret wird das bestehende Landwirtschaftsabkommen von 1999 neu strukturiert. Der agrarpolitische Teil bleibt von einer dynamischen Rechtsübernahme ausgenommen. Die Regeln zur Lebensmittelsicherheit hingegen werden in einem neuen Protokoll zusammengefasst, das eine dynamische Übernahme von EU-Recht vorsieht. Im Gegenzug erhält die Schweiz Zugang zu den europäischen Warn- und Kontrollsystemen sowie zur Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Dadurch kann sie bei Gesundheitsrisiken zeitgleich mit der EU reagieren und muss nicht mehr auf nachträgliche Informationen warten. An den Schweizer Standards beim Tierschutz, bei gentechnisch veränderten Organismen oder bei der Pflicht zur Herkunftsdeklaration ändert sich durch das Protokoll nichts.
Das Abkommen ist ausverhandelt und Teil des Gesamtpakets der Bilateralen III. Die politische Diskussion sowie die Entscheide von Parlament und Volk stehen noch bevor.
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