Mindeststandards zur Erlangung der konkordatlichen Anerkennung für private Vollzugseinrichtungen

Konkordatliche Anerkennung von privaten Vollzugseinrichtungen: Mittels Auditierung wird die Einhaltung der Mindeststandards überprüft und der zuständigen konkordatlichen Auditorganisation als Entscheidunggrundlage berichtet.

Motivation

Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Strafvollzugskonkordat NWI-CH hat die IGAplus Mindest-Qualitätsstandards für private Einrichtungen im Justizvollzug erarbeitet. Diese bilden die Grundlage des konkordatlichen Anerkennungsverfahrens.
Damit die Audits nach anerkannter Methode und Qualitätsstandards durchgeführt werden können und dass es zu keiner Rollenkonfusion mit der IGAplus kommen kann (Stichwort Gewährleistung einer formellen wie materiellen Unabhängigkeit des Auditierungsprozesses), beauftragt das Strafvollzugskonkordat NWI-CH die SQS, die Überprüfung der Einhaltung der Minimal-Standards durchzuführen.

Wirkung

Gestützt auf die Resultate des Anerkennungsaudits gibt die konkordatliche Auditorganisation auf Basis des Auditberichts eine Empfehlung in Bezug auf die Erteilung oder die Verweigerung einer konkordatlichen Anerkennung ab.

Zielgruppen

Private Einrichtungen im Justizvollzug gemäss REGLEMENT der Konkordatskonferenz des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweizer Kantone betreffend die konkordatliche Anerkennung von privaten Vollzugseinrichtungen (Reglement ApV) vom 22. Oktober 2021

Gültigkeit

Gemäss Reglement betreffend die konkordatliche Anerkennung von privaten Vollzugseinrichtungen Art. 7 wird eine konkordatliche Anerkennung ab Entscheid der Konkordatskonferenz für 4 Jahre gültig sein. Nach 24 Monaten solle eine Zwischenprüfung erfolgen.

Anerkennung

Es wird durch SQS kein Zertifikat vergeben. Konkordatliche Anerkennungen, deren Verweigerung oder provisorische Anerkennungen werden gestützt auf die Unterlagen der konkordatlichen Auditorganisation auf Antrag der AKP durch die Konkordatskonferenz beschlossen.

Kombinationen

Die Überprüfung der Mindeststandards kann in Kombination mit einer Zertifizierung nach ISO 9001:2015 oder QuaTheDA:2020 erfolgen. Um eine entsprechende Kombination geltend zu machen, muss ein gültiges Zertifikat von SQS vorhanden sein.

Lead Auditor
Felix Fischer
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