HKN Herkunftsnachweis Elektrizität
Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität
Motivation
Eine Anlagenbeglaubigung HKN-KEV ist Voraussetzung, in den Genuss der kostendeckenden Einspeisevergütung zu gelangen. Gemäss StromVV Art. 8 ist eine Beglaubigung für die Swissgrid ab 30 kVA eine Forderung.
Wirkung
Das Zertifikat ermöglicht den nationalen und internationalen Handel von Strom. Anlagenbeglaubigungen bewirken die Qualifikation für die KEV. Die Erfassung der beglaubigten Produktionszahlen in einer HKN-CH-Datenbank verhindert die doppelte Vermarktung eines ökologischen Mehrwertes.
Zielgruppen
Stromproduzenten
Gültigkeit
5 Jahre für Anlagenbeglaubigung. Produktionsbeglaubigung monatlich, quartalsweise oder jährlich.
Anerkennung
Das Zertifikat HKN Herkunftsnachweis Elektrizität ist national anerkannt.
Kombinationen
HKN Herkunftsnachweis Elektrizität ist kombinierbar mit ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement) und Naturemade basic/star (Zertifizierung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen).