HKN Herkunftsnachweis Elektrizität – Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität
Für Nicht-Photovoltaikanlagen mit einer Wechselstrom-Nennleistung von höchstens 30 kVA sowie Photovoltaikanlagen über 100 kW ist die Beglaubigung nur durch akkreditierte Auditoren der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) zulässig.
Die Beglaubigung der Anlagen muss durch einen für den betreffenden Fachbereich durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditierten Auditor oder Auditorin erfolgen. Die Beglaubigung muss im Rahmen einer Begehung vor Ort und durch Überprüfung vorgelegter Dokumente geschehen.

Akkreditierung der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS)

International anerkannt für weltweite Marktzugänge

Seit 1983 zertifizieren wir Managementsysteme

Rund 7 000 Kunden vertrauen unseren Dienstleistungen
Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität
Die Beglaubigung ist ein entscheidender Schritt für Transparenz, Marktintegration und Förderung erneuerbarer Energien in der Schweiz und darüber hinaus.
Zielgruppen des HKN
Die Beglaubigung HKN Herkunftsnachweis Elektrizität betrifft Kraftwerke für erneuerbare Energien, die Strom aus folgenden Quellen erzeugen: Wasserkraft, Biomasse, Geothermie, Windkraft und Photovoltaik.
Gültigkeitsdauer des Zertifikats
Die Beglaubigung HKN Herkunftsnachweis Elektrizität ist zeitlich begrenzt und muss regelmässig erneuert werden, um die Korrektheit und Förderfähigkeit der Anlage sicherzustellen. Betreiber sollten sich frühzeitig über Ablaufdaten und notwendige Re-Audits informieren.
Anerkennung des SQS-Zertifikats
Die Beglaubigung HKN Herkunftsnachweis Elektrizität ist national und international anerkannt und handelbar. Die HKN basieren auf dem europäischen Energiezertifikatsstandard «EECS» und erfüllen die Anforderungen der europäischen Gesetzgebung. Die Dienstleistung der SQS ist nach höchsten Standards bei der SAS akkreditiert.
Für das Produkt verantwortlich und für Sie da

Adrian Bretscher
Haben Sie Fragen zur Norm oder unserer Dienstleistung? Möchten Sie mehr über den Zertifizierungsprozess und den Kosten wissen? Oder dürfen wir Ihnen ein konkretes Angebot für die Zertifizierung erstellen?
Gerne sind wir für Sie da. Unser Account-Management und ich als Produktverantwortlicher geben Ihnen jederzeit Auskunft oder leiten Ihre Fragen an unsere erfahrenen Auditierenden weiter. Wir wollen Ihnen den Zugang zu zertifizierten Managementsystemen so einfach wie möglich gestalten.
Bitte teilen Sie uns mit, wie wir Sie unterstützen können. Wir freuen uns auf Sie!
Herzliche Grüsse
Adrian Bretscher
Transparenz und Glaubwürdigkeit
Durch die offizielle Beglaubigung und die Erfassung im Herkunftsnachweissystem wird die Stromherkunft lückenlos dokumentiert. Dies erhöht das Vertrauen von Kunden, Behörden und Investoren in Ihre Energieerzeugung und fördert ein nachhaltiges Image.
Zugang zu Förderprogrammen und Absatzmärkten
Eine gültige HKN-Anlagenbeglaubigung ist in vielen Fällen Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Förderungen oder für die Teilnahme am nationalen sowie internationalen Handel mit Ökostrom-Zertifikaten. Damit erschliessen Sie zusätzliche Erlöspotenziale.
Vermeidung doppelter Vermarktung und rechtliche Sicherheit
Die zentrale Erfassung von Produktionsmengen im HKN-System stellt sicher, dass ein ökologischer Mehrwert nur einmal verkauft werden kann. Dies schützt Ihr Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Risiken und schafft klare Verhältnisse in der Stromkennzeichnung.
Die Dauer hängt von Faktoren wie Anlagengrösse, Komplexität der Messsysteme und Vorbereitungsstand ab. Eine übersichtliche Dokumentation sowie gut vorbereitete Mess- und Anlagedaten beschleunigen den Vorgang.
Die Anlagenbeglaubigung gilt für Anlagen unter 300 kW unbefristet und für Anlagen über 300 kW für 5 Jahre. Die Produktionsbeglaubigung erfolgt in regelmässigen Intervallen (monats-, quartals- oder jahresweise) durch die Meldung der erzeugten Strommenge im HKN-System.
Die Kosten variieren je nach Anlagengrösse, Komplexität und Standort. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, das auf Ihren Bedarf zugeschnitten ist.
Nein, unsere Kernkompetenz ist die Zertifizierung bzw. Beglaubigung. Bei Bedarf vermitteln wir jedoch gerne externe Fachleute oder organisieren Schulungen, damit Sie sich optimal auf den Prozess vorbereiten können.
Nach erfolgter Beglaubigung wird Ihre Anlage im HKN-System (betreut von Pronovo) erfasst. Eine eindeutige Identifikationsnummer ermöglicht Interessenten (z.B. Abnehmern von Ökostrom) die Prüfung der Gültigkeit und Ihrer registrierten Produktionsdaten.
Ja. Beispielsweise kann ein Betreiber neben der HKN-Beglaubigung auch eine ISO-50001-Zertifizierung für Energiemanagement anstreben. Gemeinsame Prozesse oder Dokumentationen lassen sich in ein integriertes Managementsystem einbinden. Mehr zum Integrierten Managementsystem (IMS)
Werden bei der Prüfung Abweichungen festgestellt, erhält das Unternehmen eine Frist, um die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Ohne erfolgreiche Umsetzung kann keine Beglaubigung oder deren Fortführung gewährleistet werden.
Beide Ansätze können sich ideal ergänzen. Während ISO 50001 ein umfassendes Energiemanagementsystem beschreibt, sorgt HKN für die rechtssichere und nachvollziehbare Dokumentation der Stromherkunft. Ein integriertes Managementsystem reduziert den administrativen Aufwand. Mehr zum Integrierten Managementsystem (IMS)
Pronovo betreibt das nationale Herkunftsnachweissystem. Nach erfolgreicher Beglaubigung durch SQS oder eine andere anerkannte Stelle werden die Produktionsdaten im System hinterlegt. Pronovo stellt so die zentrale Plattform für den Handel mit Herkunftsnachweisen bereit.
Ein HKN-Nachweis belegt, dass Sie Ihre Energie aus transparenten, sauber dokumentierten Quellen erzeugen. Dies stärkt das Vertrauen von Stromkunden, Investoren und Behörden und fördert das Image als nachhaltiger und verantwortungsbewusster Anbieter.