Verifizierung von Nachhaltigkeitsberichten nach GRI/ESRS
Wir verifizieren nach internationalen Standards erstellte Nachhaltigkeitsberichte
Die Standards
Die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) sind die am meisten verwendeten Richtlinien für Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen. Drei Viertel der weltweit grössten Unternehmen erstellen ihre Berichte gemäss ihnen. Auch mittlere Unternehmen arbeiten zunehmend mit den GRI-Standards. Nichtfinanzielle Berichte, die diesen Standards und ihrer Struktur folgen, ermöglichen es Investoren, Kunden, Banken und anderen Stakeholdern rund um die Welt, sich über ein Unternehmen zu informieren und es zu vergleichen.
Die Entwicklung der Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) durch das das Gremium EFRAG ist in enger Koordination mit der GRI erfolgt. Unternehmen, die von der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) direkt betroffen sind, müssen für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung die ESRS verwenden. Auch für Organisationen, die mit CSRD-betroffenen Unternehmen zusammenarbeiten – zum Beispiel Zulieferer aus der Schweiz –, sind die ESRS relevant. Vergleiche hierzu diesen SQS-Blogbeitrag.
GRI und ESRS stellen einen nützlichen Rahmen sowohl für eine obligatorische als auch eine freiwillige Berichterstattung dar. GRI ist besonders für Firmen geeignet, die möglichst autonom priorisieren wollen, was und wie sie berichten, oder die zunächst eine Grundlage für die Verbesserung ihrer Nachhaltigkeit erarbeiten wollen. Die ESRS sind insbesondere für Unternehmen geeignet, deren Kunden oder Tochtergesellschaften in der Europäischen Union ansässig sind. Natürlich finden sich GRI und ESRS auch auf unserer Landkarte der Anforderungen und Instrumente der nachhaltigen Unternehmensführung.
Die Verifizierung
Die Verifizierung Ihres Nachhaltigkeitsberichts durch die SQS dient einerseits der Glaubwürdigkeit. Weil das Risiko erheblich ist, dass nichtverifizierte Berichte irreführende Angaben enthalten – sei es aus Unkenntnis oder mit Absicht –, verlangt die CSRD von berichtspflichten Unternehmen eine Verifizierung.
Neben der Glaubwürdigkeit und Compliance dient die Verifizierung andererseits der kontinuierlichen Verbesserung Ihres Unternehmens. Das Audit durch unsere kompetenten und erfahrenen Mitarbeitenden entspricht einer Aussensicht, der oftmals wertvolle Hinweise entspringen.
Das sind die acht Schritte zu Ihrem SQS-verifizierten Nachhaltigkeitsbericht:
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