Zertifizierungsdokumente
Anpassungen ab Juni 2019
Die SQS hat bis 5. Juni 2019 den «Geltungsbereich» und das «Tätigkeitsgebiet» getrennt ausgewiesen.
Gemäss Akkreditierungsanforderungen ist ausschliesslich eine Angabe zum «Geltungsbereich» gefordert.
Diese muss eindeutig sowie unmissverständlich die Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Zertifizierung beschreiben.
Deshalb hat die SQS entschieden, nur noch den «Geltungsbereich» auszuweisen.
Gleichzeitig werden, unter anderem, diese 2 Anpassungen umgesetzt:
- «Scopes» (1 bis 39) werden nicht mehr aufgeführt
- «A. Grisard» neue SQS-Präsidentin
Akkreditierungsanforderungen gemäss ISO/IEC 17021-1 und deren SQS-Umsetzungen ab Juni 2019
- Punkt 3.1
wird von der Organisation, deren Managementsystem zertifiziert wurde, gesprochen.
⇒ neu in den Grundtexten «Organisation» statt «Unternehmen»
- Punkt 8.2.2, Ziffer a)
müssen Name und geographischer Ort des zertifizierten Kunden aufgeführt werden (bei Multi-Sites die/der Zentrale Stelle/Hauptsitz und jeder Standort).
⇒ neu bei Multi-Sites «Weitere Standorte gemäss Appendix»
- Punkt 8.2.2, Ziffer f)
eine eindeutige sowie unmissverständliche Angabe bezüglich Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen, soweit an dem jeweiligen Standort anwendbar, muss im Geltungsbereich beschrieben werden.
⇒ neu nur noch «Geltungsbereich», «Tätigkeitsgebiet» wird nicht mehr aufgeführt
- Punkt 8.2.2
Scopes (1 bis 39) müssen nicht erwähnt werden.
⇒ neu werden die «Scopes» nicht mehr aufgeführt
Interne SQS-Anpassungen
- «Reg.-Nr.» Platzierung
⇒ neu auf der linken statt auf der rechten Seite
- Unterschrift
⇒ neu «A. Grisard, Präsidentin SQS» als Nachfolgerin von «X. Edelmann, Präsident SQS»
Hausdruckerei «Gut zum Druck»
- Wie bisher benötigt die SQS bei jedem Auftrag eine Kunden-Freigabe.
Bei Fragen betreffend «Gut zum Druck» sind die Mitarbeitenden der Hausdruckerei gerne für Sie da.
E-Mail
T +41 58 710 35 62
F +41 58 710 35 41