HKN Herkunftsnachweis Elektrizität

Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität

Motivation

Eine Anlagenbeglaubigung HKN ist Voraussetzung, um in den Genuss der Förderung gemäss Energieförderungsverordnung zu gelangen. Die Betreiber von Anlagen mit einer Anschlussleistung von über 30 kVA haben die Pflicht, ihr Kraftwerk im von Pronovo betriebenen Herkunftsnachweissystem erfassen zu lassen.

Wirkung

Die Aufnahme ins Herkunftsnachweissystem ermöglicht den nationalen und internationalen Handel von Strom respektive von den Herkunftsnachweisen. Anlagenbeglaubigungen bewirken die Qualifikation für die Energieförderung. Die Erfassung der beglaubigten Produktionszahlen in einer HKN-CH-Datenbank verhindert die doppelte Vermarktung eines ökologischen Mehrwertes.

Zielgruppen

Stromproduzenten

Gültigkeit

Anlagenbeglaubigung unbegrenzt < 300 kW und 5 Jahre für Anlagen > 300 kW. Produktionsbeglaubigung monatlich, quartalsweise oder jährlich.

Anerkennung

Das Zertifikat HKN Herkunftsnachweis Elektrizität ist national anerkannt.

Kombinationen

HKN Herkunftsnachweis Elektrizität ist kombinierbar mit ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement) und Naturemade basic/star (Zertifizierung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen).

Lead Auditor
Rudolf Bucheli
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