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SR 819.13 Verordnung über die
Sicherheit von Aufzügen
Was bietet das Produkt?
Gestützt auf einer Kombizertifizierung
- ISO 9001 und Aufzugsverordnung SR 819.13 - wird die Firma befähigt, die Endabnahmen selber durchzuführen
und die Konformitäts-erklärung für den Aufzug selber auszustellen.
Zielpublikum
Firmen, die Aufzüge entwickeln,
bauen, montieren und in Betrieb setzen sowie Aufzüge unterhalten.
Kundennutzen - Grosse Flexibilität: Endabnahme, Konformitätserklärung
und Inbetriebsetzung nicht durch Drittfirma sondern intern
- Sicherstellung von Kompetenz und Know-how in der Firma
- ökonomischer Vorteil durch Einsparung an Fremdkosten
- SQS ist in der schweizerischen Branche eingebunden und bringt Inputs im Zusammenhang mit
der Normung und deren Entwicklung ein.
Zertifikatsgültigkeit Kombinationsmöglichkeiten Verschiedene
Kombinationen sind möglich
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Informationen Jürg
Mosimann
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