BSV-IV 2000
Zertifizierung von Behinderteninstitutionen
Mit der Umsetzung des NFA (neuer Finanzausgleich) ist die Verantwortung zur Ausschüttung von verfügbaren finanziellen Mitteln vom BSV zu den Kantonen übergegangen. Damit obliegt den Kantonen neu auch die Aufsichtspflicht. Die Behinderteninstitutionen sehen sich dadurch mit unterschiedlichen Forderungen konfrontiert. Dennoch werden die Qualitätsstandards des BSV (definiert im Anhang 2 des Kreisschreibens, gültig seit Januar 2000) von etlichen Kantonen nach wie vor als Mindestanforderung an die Qualitätssicherungssysteme von subventionierten Betrieben verlangt. Die SQS ist als akkreditierte und überprüfende Stelle anerkannt.
Durch die Abbildung der Prozesse im Rahmen der Zertifizierung erhöhen Institutionen die Transparenz, verbessern die Dokumentation, optimieren ihre Leistungen und sparen Kosten ein. Das Vertrauen in die Leitung wird sowohl im Innern der Institution als auch gegenüber externen Anspruchsgruppen gestärkt.
Behinderteninstitutionen wie Wohnheime, geschützte Werkstätten, Tagesstätten etc.
3 Jahre - im Sinne der kontinuierlichen Weiterentwicklung findet jährlich ein Aufrechterhaltungsaudit und nach 3 Jahren ein Rezertifizierungsaudit statt.
Das SQS-Zertifikat BSV-IV 2000 ist national anerkannt.
Durch die Kombination mit ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement) und OHSAS 18001 (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) ausbaubar zum integrierten Führungssystem, welches umfassende Mehrwerte schafft.