Einsprüche und Beschwerden

Wie bei Zertifizierungsdienstleistungen generell üblich, sind bei der Bearbeitung von Einsprüchen und Beschwerden die Vertraulichkeitsanforderungen strikte anzuwenden.

Mit dem Online-Formular «Einsprüche/Beschwerden» können der SQS entsprechende Einwände zugestellt werden. 

Die SQS analysiert diese Einwände, überprüft insbesondere die Konformität mit den geltenden Anforderungen und fällt einen Entscheid. Das abschliessende Ergebnis wird dem Einspruch-/Beschwerdesteller mitgeteilt.

 

  • Einsprüche sind vorgebrachte Einwände einer von der SQS zertifizierten Organisation gegen einen Zertifizierungsentscheid der SQS.

 

  • Beschwerden sind Meldungen oder Einwände von einer externen Stelle (z.B. Organisationen, Konsumenten, Behörden) über die Unzufriedenheit mit den Aktivitäten und Dienstleistungen der SQS oder mit den Aktivitäten und Dienstleistungen einer durch die SQS zertifizierten Organisation auf die eine Antwort/Stellungnahme erwartet wird.

 

SQS-Aufsichtskommission für Einsprüche

Die SQS hat eine Aufsichtskommission, welche im Falle von Streitfällen bezüglich zertifizierter Organisationen und entsprechenden Einsprüchen eingesetzt werden kann und letztinstanzlich entscheidet. Das Vorgehen für solche Fälle ist im Reglement für «SQS-Dienstleistungen und -Garantiemarken» beschrieben. Zusätzlich verweisen wir auf die Datenschutzbestimmungen der SQS.

Alle SQS-Personen, die bei der Bearbeitung von Einsprüchen mitwirken, sind zu strikter Vertraulichkeit verpflichtet.